Taschenlampen ex geschützt
Die ATEX-Direktive (94/9/EG) schreibt vor, dass Hersteller verpflichtet sind, NUR korrekt zertifizierte elektrische Geräte für die Verwendung in potentiell explosionsgefährlicher Atmosphäre zu liefern. Im Interesse der Arbeiternehmer besteht eine weitere ATEX-Direktive (99/92/EC), welche die Anforderungen für einen verbesserten Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern regelt, die potentiellen Risiken in explosionsgefährlicher Atmosphäre ausgesetzt sind. Beide Direktiven sind gesetzlich verbindlich.
Laut diesen Direktiven muss jeder Bereich gemäß seinem Explosionsrisiko klassifiziert werden, damit ausschließlich korrekt zertifizierte Geräte in diesen Bereichen verwendet werden. Bei der alten Direktive (CENELEC) wurden Umgebungen mit explosionsfähiger Atmosphäre in drei Gefährdungszonen aufgeteilt: Zone 2, Zone 1 und Zone 0, je nach Risiko. Bei der ATEX-Direktive wird jede Zone einer Kategorie zugeordnet und jedes elektrische Gerät in Übereinstimmung mit diesen Kategorien klassifiziert. Die Zertifizierung besagt, in welchen Bereichen ein Gerät gefahrlos verwendet werden kann.